Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

1.) Vertragsabschluss

1.1.) Wossidlo Film ist eine Dienstleistung von Joachim Wossidlo. Grundlage eines Vertrages mit Joachim Wossidlo sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung der Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages anerkennt und bestätigt. Bei entgegenstehendem Wortlaut der AGBs des Auftraggebers gelten ausschließlich die AGBs von Joachim Wossidlo, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
1.2.) Ein Vertrag kommt durch Annahme des jeweiligen Angebots von Joachim Wossidlo, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind, zustande. Joachim Wossidlo ist an das Angebot 21 Tage gebunden, die Frist beginnt mit Erstellung des Angebotes. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

 

2.) Urheberrechte und Nutzungsrechte

2.1.) Jeder Joachim Wossidlo erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet ist (nachfolgend „Produktion“).
2.2.) Joachim Wossidlo räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen übertragbaren Nutzungsrechte ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Produktion darf nur für die einzelvertraglich vereinbarte Nutzungsart und den einzelvertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden, darüber hinaus gehende Nutzungen sind zustimmungs- und vergütungspflichtig. Die Nutzungsrechte werden ausschließlich für den vom Auftraggeber übernommenen Drehbuch oder Exposé-Entwurf eingeräumt, die Rechte bzgl. nicht übernommener Drehbuch oder Exposé-Entwürfe verbleiben bei Joachim Wossidlo. Die von Joachim Wossidlo übertragenen Rechte werden auf die Dauer von 10 Jahre für das Gebiet Deutschland eingeräumt, soweit nicht anders einzelvertraglich vereinbart.
2.3.) Die von Joachim Wossidlo einzuräumenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.4.) Das Eigentum an dem Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Films von Joachim Wossidlo selbst erstellten Materialen wie Drehbücher und Unterlagen verbleiben bei Joachim Wossidlo. Joachim Wossidlo überträgt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films entstandenen Materialen und Unterlagen, soweit nicht anders einzelvertraglich vereinbart.
2.5.) Joachim Wossidlo hat das Recht, die Produktion ohne besonderes Einverständnis des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz zu verwenden.
2.6.) Der Auftraggeber hat die Rechte, welche von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL, VG Bild-Kunst, VG Wort) wahrgenommen werden bei den Verwertungsgesellschaften direkt einzuholen, sofern nichts Gegenteiliges einzelvertraglich vereinbart wurde.
2.7.) Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen.
2.8.) Soweit der Auftraggeber Joachim Wossidlo Material (insbesondere Film- und Lichtbilder sowie Tonaufnahmen Dritter) zur Verwendung bereit stellt und / oder die Verwendung solchen Materials wünscht, ist der Auftraggeber für die Einholung der entsprechenden Nutzungsrechte verantwortlich. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Joachim Wossidlo übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Joachim Wossidlo von allen diesbezüglichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

3.) Kosten

3.1.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Joachim Wossidlo ausschließlich Fremdgagen für Sprecher, Schauspieler, Komponisten und ausübende Künstler; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2.) Nicht mit eingeschlossen sind Mehrkosten, welche durch Änderungswünsche des Kunden entstehen, welche über die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten von Joachim Wossidlo hinaus gehen. Joachim Wossidlo wird den Auftraggeber hierauf gesondert und rechtzeitig hinweisen.
3.3.) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von Joachim Wossidlo nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.5.) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von Joachim Wossidlo schriftlich anerkannt wurden.

 

4.) Herstellung / Abnahme

4.1.) Vereinbarte Ablieferungstermine gelten grundsätzlich als voraussichtlich, sie können sich insbesondere durch etwaige Änderungswünsche des Auftraggebers, Verzögerungen bei der Verarbeitung / Zurverfügungstellung von Materialien des Auftraggebers sowie aufgrund schlechter Witterungsbedingungen (Wetterrisiko) noch ändern.
4.2.) Joachim Wossidlo wird das Drehbuch oder Exposé aufgrund der mit dem Auftraggeber schriftlich bestätigten Besprechungen erstellen.
4.3.) Der Auftraggeber hat nach Anlieferung des Drehbuchs oder Exposés etwaige Änderungswünsche unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Werktagen schriftlich zu erklären. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist gilt das Drehbuch oder Exposé als abgenommen. Joachim Wossidlo wird Nachbesserungen im üblichen Umfang vornehmen, insgesamt ist die Nachbesserung jedoch auf zwei Versuche beschränkt. Darüber hinaus gehende Nachbesserungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
4.4.) Joachim Wossidlo wird bei Bedarf und auf Wunsch des Auftraggebers ausgewählte Schauspieler in Form von Fotos / Videos und ggf. Stimmproben nach Erteilung des Auftrags vorschlagen.
4.5.) Der Auftraggeber hat nach Vorschlag der Schauspieler etwaige Änderungswünsche unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Werktagen schriftlich zu erklären. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist gelten die Schauspieler als vom Auftraggeber ausgewählt. Joachim Wossidlo wird drei Änderungswünsche des Auftraggebers bzgl. der Schauspieler berücksichtigen. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
4.6.) Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, Joachim Wossidlo im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text-)Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber – sofern nicht einzelvertraglich Abweichendes vereinbart wurde – die hierfür anfallenden Kosten.
4.7.) Joachim Wossidlo wird die Produktion auf Grundlage des abgenommenen Drehbuchs oder Exposés, der gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Materialien und der gegebenenfalls abgestimmten Schauspieler fertigen.
4.8.) Der Auftraggeber hat etwaige Änderungswünsche unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung der digitalen Produktion schriftlich zu erklären. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist gilt die Produktion als abgenommen. Joachim Wossidlo wird auf Wunsch des Auftraggebers zwei Nachbesserungsversuche im üblichen Umfang vornehmen, welche die Grundidee des Konzeptes unverändert lassen und vor dem Dreh bzw. vor der Tonaufnahme erfolgen bzw. keinen erneuten Dreh/Tonaufnahmen notwendig machen. Darüber hinaus gehende Nachbesserungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
4.9.) Wurde die Produktion nach dem genehmigten Drehbuch oder Exposé bzw. auch nach den vom Auftraggeber abweichenden Weisungen gefertigt und entspricht sie qualitativ den üblichen Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss so genannter Geschmacksretouren).

 

5.) Korrektur, Haftung und Gewährleistung

5.1.) Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung von Joachim Wossidlo für Betriebsstörungen ausgeschlossen.
5.2.) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Joachim Wossidlo nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Joachim Wossidlo oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Joachim Wossidlo haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Der Anspruch auf Schadensersatz ist in allen Fällen auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
5.3.) Bei Verlust bzw. Beschädigung des Joachim Wossidlo zur Bearbeitung übergebenen Materials beschränkt sich die Haftung auf die Ersatzlieferung von Rohfilm bzw. Rohmaterial in der Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet Joachim Wossidlo insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Joachim Wossidlo.

 

6.) Kündigung des Auftrages

6.1.) Wird der Auftrag vor Beginn der Arbeiten von einer Partei gekündigt, ist Joachim Wossidlo berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2.) Wird der Auftrag nach Beginn der Arbeiten, jedoch vor Vollendung von einer Partei gekündigt, ist Joachim Wossidlo berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inklusive der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte.
6.3.) Joachim Wossidlo ist berechtigt, den Auftrag zu kündigen, wenn sich die Durchführung des Auftrages aufgrund unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers erheblich verzögert. Joachim Wossidlo ist darüber hinaus berechtigt, den Auftrag zu kündigen, wenn die Durchführung vertraglich nicht vereinbarter Zusatzleistungen für Joachim Wossidlo nicht möglich und / oder nicht zumutbar sein sollte und der Auftraggeber auf eine Durchführung dieser Zusatzleistungen besteht. Das gleiche gilt, wenn Änderungswünsche des Auftraggebers in die künstlerische Gestaltungsfreiheit eingreifen und Joachim Wossidlo nicht zumutbar sind.
6.4.) Wurden von Joachim Wossidlo für den Auftraggeber bereits Verträge über Fremdleistungen abgeschlossen, so kann Joachim Wossidlo im Falle der Kündigung vom Auftraggeber Freistellung von den entsprechenden Forderungen Dritter verlangen.
6.5.) Joachim Wossidlo ist berechtigt, im Falle der Kündigung einen nachgewiesenen Schadensersatz geltend zu machen, der auch über die vereinbarte Pauschale nach Ziffer 6.1. hinaus geht.
6.6.) Im Falle der Kündigung gehen auf den Auftraggeber keinerlei Nutzungsrechte über.
6.7.) Sämtliche gefertigten Entwürfe und Datenträger sind im Falle der Kündigung unverzüglich an Joachim Wossidlo zurückzugeben. Kopien von Daten sind zu löschen.

 

7.) Allgemeines

7.1.) Joachim Wossidlo weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten bei der Vertragsdurchführung gespeichert werden. In diesem Rahmen und nur soweit erforderlich erfolgt auch eine Weitergabe der Daten an Dritte. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Daten ist in jedem Falle ausgeschlossen.
7.2.) Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
7.3.) Bei mehreren Auftraggebern ist schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber Joachim Wossidlo Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die sich für die Abnahme der Produktion verantwortlich zeichnet.
7.4.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit keine gesetzliche Regelung zwingend etwas anderes festlegt – der jeweilige Sitz von Joachim Wossidlo.
7.5.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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